Die Gemeinde Wald ist Trägerin des Alters- und Pflegeheim Obergaden.
Gesetzliche Grundlagen: Gesundheitsgesetz, Heimverordnung des Kanton AR
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Alters- und Pflegeheim Obergaden zu besichtigen oder einen «Schnupperaufenthalt» zu vereinbaren.